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Mindestlöhne in der Zeitarbeit
Neuer Mindestlohn in der Abfallwirtschaft voraussichtlich erst ab Mitte September 2011
19.08.2011 bap | In der Abfallwirtschaft wird es voraussichtlich ab Mitte September 2011 einen höheren Mindestlohn geben. Die Tarifvertragsparteien der Abfallwirtschaft haben beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohntarifvertrages gestellt. Im Juli hatten Sie sich auf eine Erhöhung von derzeit 8,24 € auf 8,33 € pro Stunde geeinigt. Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien sollte die „Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Abfallwirtschaft bereits zum 01. September 2011 in Kraft treten, weil die derzeit geltende Verordnung am 31. August 2011 ausläuft. Voraussetzung für das Inkrafttreten des neuen Mindestlohnes ist jedoch, dass das BMAS zunächst den Entwurf des Mindestlohntarifvertrages im Bundesanzeiger veröffentlicht und gemäß § 7 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von drei Wochen einräumt. Hier gibt es jedoch Verzögerungen, sodass frühestens Mitte September 2011 mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung zu rechnen ist.
Zeitarbeitsunternehmen, die Mitarbeiter an einen Betrieb der Abfallwirtschaft überlassen, müssen bis zum 31. August 2011 den derzeit geltenden Mindestlohn von 8,24 € pro Stunde zahlen. Danach haben Zeitarbeitnehmer bis zum Inkrafttreten der neuen Mindestlohnverordnung keinen Anspruch auf Zahlung des Branchenmindestlohnes.
Selbstverständlich werden wir Sie informieren, sobald uns weitere Informationen zu diesem Thema vorliegen. Dieses und alle weiteren Rundschreiben zum Thema Mindestlohn können Sie bis auf weiteres noch im internen Mitgliederbereich der alten BZA-Homepage unter www.bza.de abrufen.


