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11.01.12 10:28 Alter: 130 Tage

Mindestlöhne in der Zeitarbeit

Neue Mindestlöhne im Gebäudereinigerhandwerk und im Dachdeckerhandwerk


29.12.2011 bap | Im Gebäudereinigerhandwerk und im Dachdeckerhandwerk gelten ab dem 01. Januar 2012 neue Mindestlöhne. Die Verordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über zwingende Arbeitsbedingungen in diesen Branchen wurden heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. 

1. Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk Zeitarbeitnehmer, die in Betriebe des Gebäudereinigerhandwerkes überlassen werden, haben ab dem 01. Januar 2012 Anspruch auf die folgenden Mindestlöhne:  

Für Tätigkeiten der Lohngruppe 1 ist einen Mindestlohn von 8,82 Euro im Westen (inklusive Berlin) und 7,33 Euro im Osten zu zahlen.  

Für Tätigkeiten der Lohngruppe 6 ist ein Mindestlohn von 11,33 Euro im Westen (inklusive Berlin) und 8,88 Euro im Osten zu zahlen. 

Ab dem 01. Januar 2013 steigt der Mindestlohn in der Lohngruppe 1 auf 9,00 Euro im Westen (inklusive Berlin) bzw. 7,56 Euro im Osten und in der Lohngruppe 6 auf 11,33 Euro im Westen (inklusive Berlin) und 9,00 Euro im Osten. 

 2. Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk Zeitarbeitnehmer, die in Betriebe des Dachdeckerhandwerkes überlassen werden, haben ab dem 01. Januar 2012 bundesweit einheitlich Anspruch auf 11,00 Euro. Ab dem 01. Januar 2013 erhöht sich der Mindestlohn bundesweit einheitlich auf 11,20 Euro. 

Beide Mindestlohnverordnungen gelten bis zum 31. Oktober 2013.